deutschen wein bekommt und trinkt man in der regel sortenrein. der wein besteht also aus einer traubensorte, wie zum beispiel riesling, trollinger oder domina.
wobei das "sortenrein" auch ein dehnbarer begriff ist, denn in europa ist es erlaubt, bis zu 15% einer anderen weinsorte beizumischen, ohne es auf dem etikett angeben zu müssen.

mischt man weine von zwei traubensorten, dann nennt man das in deutschland eine cuvée. beide traubensorten erscheinen gleichberechtigt auf dem etikett der flasche.
verwendet man mehr als zwei sorten, dann darf man die traubensorten gar nicht mehr vorne auf dem weinetikett anpreisen, sondern nur noch hinten im erklärungstext.
cuvées werden getrennt geerntet und gekeltert und erst danach vom kellermeister gemischt. das ist nichts ehrrühriges, sondern gestattet es, manche weine zu verbessern, da man die stärken der einzelnen traubensorten zusammenführen kann.
bordeaux-weine sind typische vertreter von cuvée-weinen.
wachsen die unterschiedlichen traubensorten gemeinsam am weinberg und werden auch gemeinsam gerntet und gekeltert, spricht man von einem "gemischten satz".
der gemischte satz war früher der regelfall, weil man dadurch ernteausfälle verhindern konnte. heutzutage findet man den gemischten satz vor allem in österreich. und er darf auch nur dort noch so genannt werden.
was haben wir also gelernt? mission is possible!
